EEG - "Erneuerbare-Energien-Gesetz"

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Das EEG sichert Ihre Investition in die erneuerbaren Energien durch einen garantierten Mindestpreis für die Einspeisung des Solarstromes.

Das EEG trat zum 01. August 2004 in Kraft. Der Zweck des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) in Deutschland stufenweise in zwei Schritten bis 2010 auf 12,5 % und bis 2020 auf 20 % zu erhöhen. Es hat die Zielsetzung, den Klimaschutz auszubauen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu minimieren. Weiterhin dient das EEG als Impulsgeber der technologischen Weiterentwicklung, sowohl für die produzierende Industrie als auch für den Endverbraucher, der diese innovative Technologie einsetzt.
Eine weitere Novellierung des Gesetzes, welche am 06. Juni 2008 im Bundestag beschlossen wurde, tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Zielkorridor für den anteiligen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 25 - 30 % neu definiert.

Neue Vergütungssätze für Dach- und Freiflächenanlagen

Inbetriebnahme bis 10 kWp
(Ct/kWh)
10 - 40 kWp
(Ct/kWh)
ab 40 kWp
(Ct/kWh)
1.000 kWp - 10 MWp (Ct/kWh)
Ab 01.04.2012 19,50 18,50 16,50 13,50
Ab 01.05.2012 19,31 18,32 16,34 13,37
Ab 01.06.2012 19,11 18,13 16,17 13,23
Ab 01.07.2012 18,92 17,95 16,01 13,10
Ab 01.08.2012 18,73 17,77 15,85 12,97
Ab 01.09.2012 18,54 17,59 15,69 12,85
Ab 01.10.2012 18,36 17,42 15,53 12,71

Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade)

Inbetriebnahme bis 30 kWp (Ct/kWh) ab 30 kWp (Ct/kWh) ab 100 kWp (Ct/kWh) ab 1.000 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.01.2012 24,43 23,23 21,98 18,33

Freiflächenanlagen

Inbetriebnahme Gewerbegebiete (Ct/kWh) Konversionsflächen (Ct/kWh) Ackerflächen (Ct/kWh)
Ab 01.01.2012 17,94 18,76 keine Vergütung

Nach Änderungen des Vermittlerausschusses vom 27.06.2012.
Vorbehaltlich endgültiger Verabschiedung des Gesetzes!

Wissenswertes

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